Konsequenterweise gehörte jeder männliche Abgeordnete, der für das avisierte Knabenverstümmlungserlaubnisgesetz stimmt und noch alles dranhat, hernach also ungefragt – um ein Kindeswohl geht es ja ganz sicher nicht mehr – wie betäubungslos öffentlich beschnitten, ihm dann, damit das ganze Wahlvolk es sehen kann, während er noch wimmert, von jenem Bürger, der durch Los ermittelt, der das mag, sein noch blutendes Restteil abgelutscht.
Es geht in der Demokratie neben der Gerechtigkeit ja auch um Transparenz.
Oder?
Was aber mit – wenigstens – freiwillig Gleichbehandlung begehrenden Frauen?
Wäre es noch grundgesetzkonform, diese so extrem zu diskriminieren, dass ihnen ihre tätige Solidarität offen zu zeigen verboten werden könnte?
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Tags: Knabenbeschneidung, Knabenverstümmlungserlaubnisgesetz
@ Magnus
Frau Leuchtlos-Schnatterberger sieht das Kindeswohl als ihr Hauptanliegen an. Wahrscheinlich hofft sie, wie auch andere Politiker, dass es jedes Kind in unserem Land mal bis zum Renteneinschnittsalter schafft. Davor ist natürlich nur Schaffen, Schaffen, Schaffen angesagt. Um nicht zu sagen, Anschaffen geh’n für’n Staat.
Der Staat besorgt sichs gern, aber lieber nie selbst. Besorgt ist er ums leibliche Wohl, vorwiegend seinem Eigenen. Daneben erst steht das Kindeswohl. Was nun speziell die Sache mit der Beschneidung angeht, so ist ihrer Meinung (Frau Lichtbrecher-Gesetzschnarcher) nach dem Kindeswohl vollauf Genüge getan, wenn der ungefragt, gewaltätig durch des Messersschnitt entwürdigte Neumensch eine Portion Drogen verabreicht bekommt, Narkotika genannt, um dem Schmerz Freude ausstrahlend den Weg ins Hirn des Kindes zu ebnen.
Von Freiheit der Religion ist dabei die Rede. Achso – Chaos! Dem Kinde gebürt dabei nach neuestem deutschen Recht allein die Freiheit, den Schmerz nicht allzu doll fühlen zu müssen, wenn seine Eltern es an seiner Vorhaut ins Paradies zu ziehen versuchen. Ihr Gott lenkt sie dabei. Der Mohel verstand die Weisung seines HERRN verkehrt und leckt. “Ja leck mich doch am A……”, spricht das Kind im Geiste. Aber des Kindes Wille ist eben nicht Gesetz.
Wenn nun ungläubige Eltern auch auf die Idee kommen sollten, ihre Kinder mit Messern zu bearbeiten, ist dann dem Kindeswohl auch vollauf Genüge getan, wenn den Kleinen vorher Narkotika verabreicht werden?
Am besten fand ich gestern in den Nachrichten den Spruch eines Sprechers der jüdischen Religionsgemeinschaft von Vorgestern. Er meinte nur ganz trocken diesem ganzen Unsinn gemäß: Wir hätten auch ohne ein extra Erlaubnisgesetz unsere Kleinkinder weiter beschnitten.
Verrückte soll man eben nicht versuchen aufzuhalten. Das ist dem Kindeswohl dann nur noch mehr abträglich. Nun wird mit gesetzlicher Erlaubnis weggeschnitten, was vielleicht vom Betroffenenen gerne behalten worden wäre. Vielleicht sollte man noch ins Gesetz aufnehmen, dass die abgetrennte Vorhaut zu konservieren ist. Nur für den Fall der Fälle, falls das zum Erwachsenen gewordene Kind später bei sich im Kühlschrank aufbewahren möchte, was ihm postnatal treudoof nach Gesetz und Ritus, für immer den eigenen Willen brechen wollend genommen worden ist.
Wohl sein!