Vorhaut ab gleich Grundgesetz ab

Dies Ding hier, ein Prozess zu einem millimetermissratenen Kleinkinderohrlochstechen, ist so kurios, dass ich es aufgreifen muss.

Der ganze Bericht läse sich wie eine blanke Realsatire, stünde nicht die Frage nach dem Kindeswohl im Raume.

Und gäbe es nicht den Bezug zur Knabenbeschneidung.

Wie ich es ankündigte, dessen sicher, dass die Sache für die Berliner Knabenverstümmlerdurchwinker noch reichlich komplizierter werden werde, als die sich das in ihrer Besinnungslosigkeit zunächst gedacht, baut sich jetzt, und da wird mehr kommen, schonmal dieser Fall vor ihnen auf.

Hier ist von der “Einwilligung” eines dreijährigen Mädchens die Rede, das sich, mit pierceverhunztem Vater als Vorbild, zum Geburtstage ein doppeltes Ohrlochstechen wünschte, das dann nicht den Vorstellungen ebenjenes Vaters entsprach, was diesen wider die fahrlässigen Stecher vor Gericht führte.

Der Richter ging, analog zum Kölner Beschneidungsurteil, wo der behandelnde Arzt wegen eines Verbotsirrtums freigesprochen wurde, ebenfalls davon aus, dass den Durchstechern keine Strafe wegen Körperverletzung zugemessen werden könne.

In diesem Falle, noch.

Sollte die Knabenbeschneidung “gesetzlich geregelt”, also erlaubt werden, so haben wir hier, was vorsätzliche Kinderverletzung und -verstümmelung anlangt, mit einem rituellen Wilden Westen zu rechnen.

Oder hat man etwa vor, Moslems und Juden in ihren Kinderqüalrechten über alle anderen Bürger und deren diesbezügliche religiöse Vorlieben zu stellen?

Ja, klar hat man das vor.

Allein, es fehlt an jeder nachvollziehbaren Begründung.

Die einzige Begründung liegt darin, dass Moslems und Juden das schon immer so machen und es außerdem viele sind und deren Religionen eben was Besonderes.

Es gibt aber wahrscheinlich schon mehr Gepiercte als Juden im Lande.

Im Grundgesetz steht auch nichts davon, dass ältere oder verbreitetere Glaubensgemeinschaften (un-)rechtlich zu bevorzugen seien.

Das muss man also, irgendwie, zumal eine Beschneidung viel schlimmer, als ein Ohrläppchenloch oder Piercing, zerlügen und zerbiegen.

Viel Spaß dabei.

Beim Ausformulieren eines exklusiven Kinderverstümmelungs-Sonderrechts aufgrund der freien Religionsausübung nur von zwei extraerlesenen Religionen.

Inzwischen dürfte man sich wenigstens im Justizministerium, das ja derzeit nicht von einer dummen Frau geleitet wird, darüber im klaren sein, wie tief man durch den Bundestagsbeschluss, Penisverstümmelung legalisieren zu wollen, mit Verlaub auf Deutsch gesagt, in der Scheiße sitzt.

Hier gibt es keine “salomonische” Lösung. Es sei denn, man machte die abrahamitische Penisverstümmelung zur allgemeinen Pflicht.

Und höbe, denn das fehlte selbst dann noch, den Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter auf. Also, dass Knaben am Geschlechtsteil verstümmelt werden müssen, Mädchen dies aber unter keinen Umständen werden dürfen.

Man sieht, wie wenig die in Berlin es mit dem Denken haben. Sie fangen noch nicht einmal damit an, wenn es um unschuldige Kinder geht.

Das holt sie jetzt ein.

Es gibt nämlich Menschen, auch Richter, von denen jeden Tag erwartet wird, dass sie einigermaßen folgerichtig denken. Ingenieure sind dabei, Ärzte, Busfahrer, selbst ein paar Journalisten.

Es ist völlig unmöglich, das geforderte Gesetz “richtig” zu formulieren. Da kann man Samson holen, den Golem, Methusalem, Jesus, Mose, Hesekiel, sonstnocheinen.

Das sage ich, als einer, der gerne freiwillig denkt und einigermaßen schreiben kann. Jeder anständige Texter, der sich nicht lächerlich machen will, lehnt, mal abgesehen von der geforderten ausformulierten Erlaubnis zur willkürlichen Grausamkeit, einen solchen Auftrag ab.

Es sei denn, man gewährte ihm, das Grundgesetz in der Präambel des neuen Penisverstümmlungserlaubnisgesetzes explizit aufzuheben.

Vorhaut muss dürfen ab, also Grundgesetz ab.

Das wäre dann kein schwieriger Auftrag mehr.

Sowas hat der Profi in zwei Stunden, im Krieg in zwei Minuten.

Im Zweifel schneller, wenn es sein muss, als selbst der geübteste Penisverschneider auch nur ein Pimmelchen halbwegs ordentlich enthütet und abgelutscht hat.

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