Schwiegermütter wulffhalber verunglimpft

Arme Schwiegermütter.

Jetzt wieder, schon lange, unterstellt man diesen tapferen, brave Töchter hervorgebracht habenden Wesen immerzu und allenthalben pauschal, eine Type wie Christian Wulff sei ihr Traum eines Schwiegersohns.

Ich halte das für eine üble, zutiefst frauenfeindliche Diskriminierung. (Von fünf oder acht Frauen mit IQ unter achtzig auf ein Achtzigmillionenvolk hochzurechnen, das ist schon erzschaficht.)

Ich will jetzt auch nicht zu viel über den derzeitigen Bundespräsidenten sagen, denn den darf man, im Gegensatze zu Millionen Schwiegermüttern, ja nicht öffentlich so etwas Ähnliches wie herabsetzen, denn dafür kann es bis zu fünf Jahren Knast hageln. Siehe StGB:

§ 90
Verunglimpfung des Bundespräsidenten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.

Lustig an diesem Majestätsbeleidigungsparagraphen ist das entscheidende Wort: “verunglimpft”.

Mal abgesehen davon, dass wohl ein Großteil der Bevölkerung – wahrscheinlich selbst viele Schwiegermütter – gar nicht mehr so recht wissen, was das bedeutet, ist dies natürlich ein klassischer Gummiparagraph.

Ab wann hat man verunglimpft?

Wenn man meinte, dass der Bundespräsident ein idiotisch aussehende Brille trage? (Was er meines Erachtens immerhin nicht tut.)

Wofern man aufs Tableau brächte, zitierte, was im Netz über die Vergangenheit seiner Gattin kolportiert wird?

Falls man sagte, der erste Mann im Staate sei “ein eitler Fant”?

Was, wenn eine Schwiegermutter in Notwehr bekennte, dass sie so einen…nie ins Haus gelassen hätte? (Die drei Punkte waren jetzt reiner Schwiegermutterschutz, denn die in der Presse permanent verunglimpften Damen können mitunter in der Tat auch deutsch und deutlich werden. Zumal, wenn sie wirklich einen guten Grund dafür haben.)

Wir müssen wohl darauf setzen, dass wir irgendwann einen Bundespräsidenten verpasst bekommen, der selber eine Schwiegermutter ist.

— Anzeigen —


Tags: , ,

Eine Antwort hinterlassen